Der Betriebsrat - was er darf
Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer auf Betriebsebene.
Er ist für Betriebe vorgesehen, in denen
- zumindest 5 dauernd beschäftigte und
- familienfremde Arbeitnehmer vorhanden sind,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Mitwirkungsrechte sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt und umfassen
- allgemeine Überwachungs-, Interventions-, Informations- und Beratungsrechte
- die Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
- die Mitwirkung in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.