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Mein Kind, Partner ... ist krankPflegefreistellung

Wenn Sie wegen der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen  können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung (Krankenpflegefreistellung).

 Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses.

Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit, die auch durch ein chronisches Leiden verursacht sein kann.

 

Alle Informationen dazu findet ihr hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/kinderbetreuung/3/Seite.370201.html

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